(Johann Wolfgang von Goethe)
Im Erstgespräch klären wir zu allererst die Rechtslage ab. Das Erstgespräch soll Ihnen helfen, zu erfahren, ob und was ich für Sie tun kann. Oft kann ich Ihnen bereits in diesem Rahmen Auskünfte erteilen, aufgrund derer es Ihnen möglich ist, Ihre nächsten Schritte auch alleine zu setzen. Gerne können wir die nächsten Schritte aber auch gemeinsam planen und ausführen.
Der gesamte Inhalt des Erstgespräches unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, dass ich über alle Daten und Informationen, die ich von Ihnen über Ihren individuellen Rechtsfall erhalte, gegenüber jedermann Stillschweigen wahre.
Mein Honorar für die Erstberatung (Dauer 50 Minuten) beträgt unabhängig vom Gegenstandswert EUR 120,00 (inkl. 20% USt). Kommt es in der Folge zu einer Auftragserteilung, werden Ihnen die Kosten für die Erstberatung gutgeschrieben.
Wenn Sie mich mit der Übernahme Ihres Falles betrauen, schließen wir eine Mandatsvereinbarung ab. Ich informiere Sie selbstverständlich über die Abrechnung und die möglichen Kosten.
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