(Deutsches Sprichwort)
Besitzen Sie einen Parkplatz und ärgern sich laufend über widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge? Sie können nicht in Ihre Hauseinfahrt einfahren, weil der Nachbar diese verparkt? Der Kundenparkplatz Ihres Unternehmens wird laufend von Nichtkunden genutzt? Sie haben immer wieder unerwünschte Werbung in Ihrem Briefkasten?
Jetzt komme ich ins Spiel und bringe eine Besitzstörungsklage bei Gericht ein. Wird der Klage stattgegeben, wird der „Störer“ dazu verpflichtet, den ruhigen Besitz wieder herzustellen und ähnliche Störungen in Hinkunft zu unterlassen. Schlussendlich ist diese Verpflichtung auch gerichtlich durchsetzbar.
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