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„An Scheidungsgründen fehlt es nie, wenn nur der Wille da ist.“

(Johann Nepomuk Nestroy)

Ehe- und Familienrecht

Was muss ich bei einer einvernehmlichen Scheidung alles regeln? Aus welchen Gründen kann ich eine Scheidungsklage (strittige Scheidung) einbringen? Was ist ein Aufteilungsverfahren? Wer muss den Kredit nach der Scheidung zurückzahlen? Was geschieht mit der Ehewohnung? Steht mir ein Ehegattenunterhalt zu?

Kuckuckskind – Sie sind nicht der leibliche Vater „Ihres“ Kindes – was nun? Sie wollen eine Vaterschaft anerkennen? Sie wollen die gemeinsame oder alleinige Obsorge beantragen? Sie wünschen sich häufigeren Kontakt zu Ihrem Kind? Sie möchten eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kindesunterhaltes erreichen? Wie funktioniert eine Adoption?

Soll ich einen Ehevertrag schließen? Kann ich mich auch in einer Lebensgemeinschaft rechtlich absichern? Was ist eine Patientenverfügung, was eine Vorsorgevollmacht? Wie kann ich meine Liegenschaft zu Lebzeiten weitergeben?

Ich unterstütze Sie bei all Ihren Belangen im Bereich des Ehe- und Familienrechts. Zum einen berate und unterstütze ich Sie bereits im Vorfeld, und nicht erst dann, wenn die Probleme bereits aufgetreten sind. Denn eine gute und umfassende Rechtsberatung in Familienangelegenheiten schützt Sie vor sehr viel Leid und Sorgen in der Zukunft. So erarbeite ich mit Ihnen beispielsweise Eheverträge, Lebensgemeinschaftsverträge, Schenkungsverträge.

Zum anderen unterstütze ich Sie auch im Streitfall und mache mich für Sie stark. So vertrete ich Sie unter anderem im Scheidungs-, Obsorge- oder Unterhaltsverfahren.

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