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„Was man schwarz auf weiß hat, kann man getrost nach Hause tragen.“

(Johann Wolfgang von Goethe)

Vertragsrecht

Sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich werden die Beziehungen zwischen den Menschen durch Verträge geregelt. Tagtäglich gehen wir Verträge ein, meist sogar ohne dass uns dies überhaupt bewusst ist. Grundsätzlich können Verträge mündlich oder schriftlich und sogar auch stillschweigend abgeschlossen werden. Es gibt aber auch Verträge, für die die Schriftform oder sogar ein Notar notwendig sind.

Ich kann Ihnen dabei helfen, Ihren Vertrag so abzufassen, dass Ihre Interessen bereits bei der Vertragserrichtung bestmöglich abgesichert sind. Selbstverständlich kümmere ich mich um die gesamte Vertragsabwicklung. Meine Tätigkeit reicht von der Teilnahme an den Vertragsverhandlungen, über die Verfassung bzw. Überprüfung Ihres Vertrages bis hin zur Einverleibung im Grundbuch oder Anmeldung im Firmenbuch.

Insbesondere in den folgenden Bereichen werde ich für Sie tätig:

  • § Kaufverträge jeglicher Art (Liegenschaften, Wohnungseigentum etc.)
  • § Schenkungsverträge
  • § Eheverträge
  • § Immobilienverträge (Mietverträge, Pachtverträge etc.)
  • § Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • § Gesellschaftsverträge u.a.

Fachgebiete Übersicht

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Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht!
Jetzt Ihr Erstgespräch vereinbaren unter 01 934 66 08.