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„Unrecht ertragen, ist vielleicht eine noch verwerflichere Eigenschaft als Unrecht zuzufügen.“

(Prentice Mulford)

Privatbeteiligtenvertretung – Opferschutz

Sie wurden Opfer einer Straftat und benötigen Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Täter? Wie schließe ich mich einem Strafverfahren als Privatbeteiligter an? Welche Rechte habe ich als Privatbeteiligter? Wie, in welcher Höhe und bei welchem Gericht kann ich meine Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche geltend machen?

Als Opfer eines Verbrechens haben Sie Rechte. Sie können sich als Privatbeteiligter im Strafverfahren anschließen und erhalten so die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich vertrete Sie als Privatbeteiligtenvertreterin vor Gericht und sorge für die Anerkennung Ihrer Ansprüche. Natürlich können Sie Ihre Ansprüche auch in einem Zivilverfahren einfordern. Egal wofür Sie sich entscheiden, ich unterstütze Sie dabei.

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Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht!
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