(Dr. Otto Binder)
Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie mieten oder vermieten, erwerben oder veräußern wollen, ich kann Sie auf jeden Fall dabei unterstützen. Mein klarer Vorteil ist, dass ich beide Seiten kenne und daher weiß, worauf es ankommt.
Sie wollen Ihren Mietvertrag überprüfen lassen? Ihr Vermieter verbietet Ihnen die Anbringung einer Satellitenschüssel? Ihre Therme ist defekt und es ist unklar, wer für die Reparatur aufkommen muss? Ihr ehemaliger Mieter hat die Wohnung im beschädigten Zustand zurückgestellt? Ihr Mieter hat die Wohnung unzulässigerweise untervermietet? Ihr Mieter zahlt die Miete nicht oder nur schleppend?
Ich erstelle oder überprüfe Ihren Mietvertrag. Ich überprüfe Ihre Betriebskostenabrechnung. Ich helfe Ihnen, eine schnelle Reparatur des Schadens zu erreichen oder eine Mietzinsminderung durchzusetzen. Bei zahlungsunwilligen Mietern bringe ich die Mietzins- und Räumungsklage ein. Natürlich vertrete ich Sie auch im Verfahren vor der Schlichtungsstelle.
Sie wollen eine Eigentumswohnung, ein Haus oder eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen? Eine bestehende Hypothek soll im Grundbuch gelöscht werden? Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot soll eingeräumt werden? Die Liegenschaft ist mit einem Servitut belastet? Im Grundbuch ist ein Wohnrecht eingetragen?
Im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie begleite ich Sie auf Ihrem gesamten Weg – von den Vertragsverhandlungen über die Verfassung bzw. Überprüfung des Vertrages bis zur Eintragung ins Grundbuch. Durch die Übernahme der Treuhandschaft sorge ich für eine risikolose Abwicklung des Geschäftes. Durch meine ständige Zusammenarbeit mit Notaren kann ich für eine rasche und kostengünstige Abwicklung sorgen.
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