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  • Darf ich als Eigentümer oder Mieter mein Objekt mit einer Videokamera überwachen? (Anlassfall OGH 21.10.2014, 10 Ob 57/14a)

    Viele Wohnungseigentümer, Liegenschaftseigentümer und Mieter bringen im Außenbereich ihres Wohnobjektes zum Zwecke der Abschreckung von Einbrechern eine Überwachungskamera oder eine Kameraattrappe an. In der Folge sind sie jedoch oft mit Beschwerden oder sogar Klagen von Nachbarn konfrontiert.

    Einleitend ist festzuhalten, dass jedermann das Recht zusteht, geeignete Schutzmaßnahmen für sein Wohnobjekt zu ergreifen.

    Die Überwachung mit einer Kamera kann jedoch einen Eingriff in das jedermann angeborene Persönlichkeitsrecht auf Achtung seines Privatbereichs und seiner Geheimsphäre (§ 16 ABGB;

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