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  • Erhaltungspflicht für mitvermietete Heizthermen – wen trifft sie?

    Wer für die Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme verantwortlich ist, war lange Zeit ein großes Streitthema zwischen Vermieter und Mieter. Nun wurden die Pflichten von Vermietern und Mietern gesetzlich geregelt und endlich Klarheit geschaffen.

    Seit dem 1.1.2015 muss nun der Vermieter die Kosten der Erhaltung (Reparatur, Austausch) von im Inneren des Mietobjekts vorhandenen und mitvermieteten Heizthermen,

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